Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns PROJECT-C, Herr Jesco Kyas, Am Tegeler Hafen 6c, 13507 Berlin und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart, ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein
Wir bieten Ihnen im touristischen Segment einen Service an, welcher sich Rund um mit Consulting, Coaching und Communication befasst. Es werden u.a. die Ziele nachhaltiger Stabilisierung und Steigerung der touristischen Umsätze, Steigerung der Markenbekanntheit, Partnerbindung und Bildung eines eigenen touristischen Netzwerkes verfolgt. Weitere Informationen können Sie auf unserer Website entnehmen.

Unsere Leistungen werden entweder per Video-Tool, Telefon, per E-Mail oder vor Ort durchgeführt.

2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.3 Leistungszeit
Unsere Leistung erbringen wir zu den mit Ihnen separat vereinbarten Terminen.

2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, z.B. Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Leistung/Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

2.6 Zwischenabnahmen
Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Entwürfen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Soweit wir Ihnen Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.

2.7 Datenlieferung,-Übergabe und-Archivierung
Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.8 Abnahmefiktion (Werkvertrag)
Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, haben Sie unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns in Textform die Abnahme des Werkes zu erklären.

Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen in Textform eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.

2.9 IT-Infrastruktur
Sofern nicht anders vereinbart, sind Sie für Einrichtung und Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur selbst verantwortlich (z.B. Mail-Programm, Video-Tool). Insbesondere haben Sie selbst für einen funktionstüchtigen Internetzugang zur sorgen. Sofern die Ausführung unserer Leistung durch einen durch Sie verschuldeten bzw. in Ihren Verantwortungsbereich fallenden Grund, wie zuvor dargestellt, abgebrochen werden muss bzw. nicht beginnen kann, behalten wir uns vor, unsere Leistung dennoch in Rechnung zu stellen.

2.10 Mitwirkungspflicht
Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine ggf. nicht mehr eingehalten werden.

3. Zahlung

3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

3.2 Zusätzliche Kosten (Vor-Ort Leistungen)
Für uns entstandene Übernachtungs-, und Reisekosten, sowie Spesen für Vor-Ort Leistungen sind von Ihnen zu tragen. Wir sehen vor, dass die reine Reisezeit mit dem vereinbarten Stundensatz von -10%, je Stunde, berechnet wird.

3.3 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.5 SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilen Sie uns ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird die Frist bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) sowie einer Folgelastschrift (RCUR) ebenfalls auf 1 Tag verkürzt. Sie sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Ihren Lasten, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

3.6 Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse
Sie haben vorab selbst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. sich die notwendigen Rechte zu verschaffen und Gebühren zu entrichten (z.B. bei der GEMA) die Ihr Projekt betreffen. Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine natürliche Person ist zudem eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse durch Sie zu zahlen, die nicht mit unserer Vergütung zu verrechnen ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht sind Sie ebenfalls zuständig. Wir werden Sie hierbei vorab informieren, falls eine unserer Leistungen von einer derartigen zusätzlichen Vergütung betroffen ist. Sollten wir hierbei für Sie in Vorkasse treten müssen, haben Sie uns den jeweiligen Betrag gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

4. Ihre Verantwortlichkeit

4.1 Allgemeines
Sie sind allein für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten, Beiträge und Informationen verantwortlich. Diese dürfen mit den Inhalten weder gegen geltende Gesetze noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen und diese gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.4 Form und Umgang mit den Daten
Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen, Beiträge oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, haben Sie uns dies vorab mitzuteilen. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.

4.5 Prüfung
Sofern wir Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gewünschten Projekts haben, können wir nach Rücksprache mit Ihnen eine Prüfung durch einen sachkundigen Dritten durchführen lassen, dass Sie separat zu vergüten haben.

4.6 Nichterscheinen oder Krankheit (z.B. bei Coachings und Beratungen)
Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder einem selbstverschuldeten Nichterscheinen nicht an einer Einheit z.B. für ein Coaching bzw. eine Beratung teilnehmen können, bleibt unser Vergütungsanspruch dennoch bestehen. Abweichende Regelungen können ggf. in Absprache mit uns getroffen werden.

4.7 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihre Projekte bzw. Websites umfassend informieren, damit durch uns erfolgsversprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Druckerzeugnisse (Broschüren, Flyer, etc.) oder sonstige Medien uns möglichst zeitnah und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Mitwirkungspflicht kann für den Zeitraum der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Hosting- und Domainkonten an uns beinhalten. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk.

4.8 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Informationen bezeichnete bzw. gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

4.9 Rechtliche Beratung und Prüfung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen. Insbesondere bzgl. der Pflichtangaben für Webseiten (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) haben Sie sich umfassend zu informieren und die notwendigen Dokumente selbst bereitzustellen oder einzupflegen.

4.10 Branchenspezifische Kenntnisse
Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir keine branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt haben und Sie uns vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen sollten. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen über das Nutzerverhalten für Ihr geplantes Vorhaben oder Ihre Website werden durch uns nicht durchgeführt.
Unsere Leistung erbringen wir jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen und bedienen uns der allgemein zugänglichen Markforschungsunterlagen und Informationen. Ein bestimmter werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

4.11 Ihre Freigaben
Unsere Arbeiten führen wir stets nach bestem Wissen und Gewissen aus, jedoch sind Sie für die finale Freigabe unserer Arbeiten verantwortlich. Bitte kontrollieren Sie daher stets gewissenhaft, ob unsere Arbeiten Ihren Vorstellungen entsprechen bevor Sie die Freigabe erteilen. Die Vorgaben gelten auch für die Abnahmefiktion nach Punkt 2.8. Die Haftungsregeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hierdurch nicht berührt.

5. Lizenzbedingungen für Coachings und Beratungen

5.1 Urheberrecht
Die Inhalte sowie der Aufbau der von uns veranstalteten Coachings und Beratungen und der diesbezüglichen Unterlagen, sofern vorhanden, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von uns.

5.2 Lizenzerteilung
Wir übertragen Ihnen mit Begleichung der Teilnahmegebühr alle für Sie erforderlichen Nutzungsrechte an Unterlagen in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart und für das jeweilige Coaching/Beratung erforderlich ist. Im Zweifel erfüllen wir diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Dienstleistung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der Ihnen zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.

5.3 Lizenzbedingungen
Jede darüberhinausgehende Verwendung bedarf unserer Zustimmung. Insbesondere dürfen die Materialien weder an Dritte weitergegeben (Unterlizenzierung oder Vertrieb) werden, noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke in Seminaren, Kursen oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.

5.4 Schadensersatz
Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt (Werkvertrag)

Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehenden Werke jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Werke erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache/das Werk zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache/des Werkes liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

7. Gewährleistung beim Werkvertrag

7.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

7.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

7.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

7.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

8. Gewährleistung beim Dienstvertrag

Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Dienstleistungen.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Abonnements
Sofern nicht anders vereinbart, können unsere Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die Erstlaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, und kann hierbei dann ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

9.2 Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– Sie unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben (z.B. Täuschung über Unternehmereigenschaft),
– Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Skizzen, Reinzeichnungen, Konzepten, Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte.
Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.

10.2 Sicherheitskopien
Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

10.3 Urheberbenennung
Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

10.4 Schadensersatz
Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

10.5 Ihre Vorlagen und fremdes Material
Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

10.6 Auskunftsrecht und Informationspflicht
Auf unser Verlangen haben Sie uns in Textform Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen. Zudem sind Sie verpflichtet uns über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die Ihnen bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder uns dabei zu unterstützen. Werden Ihnen Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von uns z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so werden Sie uns unverzüglich darüber informieren.

11. Referenzrecht

Wir räumen uns das Recht ein, uns auf den von uns angebotenen Dienstleistungen und Werken zu referenzieren bzw. Sie als Referenz zu nennen. Wir behalten uns zudem vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Ihren Vorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

12. Abwerbungsverbot

Sie verpflichten sich, keinen unserer Mitarbeiter in einer Form abzuwerben, die gegen das UWG oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.

13. Haftung

13.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

13.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

13.3 Datensicherung
Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

13.4 Haftung für Inhalte
Wir haften nicht für Ihre inkorrekten Angaben/Inhalte in Ihren Beiträgen bzw. Dateien. Eine Überprüfung der uns übermittelten Inhalte (insbesondere bzgl. der Verletzung von Rechten Dritter, der Richtigkeit von Sachaussagen) findet nicht statt. Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangen, werden wir diese umgehend überprüfen und ggf. entfernen. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der nicht komplett von uns erstellten Inhalte. Wir speisen lediglich Ihre Inhalte/Beiträge/Daten ein.

13.5 Anwendung und Umsetzung
Wir haften nicht für die unsachgemäße Anwendung und/oder Umsetzung der im Rahmen unserer Leistungen und/oder in den angefertigten Unterlagen enthaltenen Empfehlungen. Sie haben sich vorab selbst darüber zu informieren, ob unsere Leistung für Sie geeignet ist. Die übrigen Haftungsklauseln und das Gewährleistungsrecht werden hierdurch nicht berührt.

13.6 Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns erbrachten Leistungen sowie die Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den vorstehenden Regelungen. Sie haben jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Beauftragung zu informieren und kontrollieren, ob unser Angebot für Ihr geplantes Vorhaben geeignet ist.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

14.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

14.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Schreib uns

    Ihre E-Mail-Adresse wird nur genutzt, um Ihnen unseren Newsletter zuzusenden. Auf unsere Datenschutzerklärung wird insoweit verwiesen. Sie können sich jederzeit wieder von unserem Newsletter abmelden."

    Wir nutzen die eingegebenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Angaben zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Back to top